In|for|ma|tions|ge|sell|schaft, die [ http://de.wikipedia.org/wiki/Informationsgesellschaft] – gerne verwendetes Wort in Sonntagsreden, ansonsten weitgehend ein Fremdwort in der Politik, gesellschaftlich aber in weiten Teilen der Bevölkerung längst gelebte Realität.
Während neue Medien für weite Teile der Bevölkerung in Deutschland längst zum Alltag gehören, scheinen ebenso weite Teile von Bundestag und Bundesregierung noch Lichtjahre von der gesellschaftlichen Realität entfernt zu sein. Da wird von “rechtsfreien Räumen” geredet und von der “Basis des Verbrechens” gesprochem. Wenn Chancen in neuen Medien gesehen werden, dann vor allem in den neuen Möglichkeiten für Überwachung und Ausforschung von Persönlichkeitsprofilen. Was in der digitalen Welt möglich ist – Vorratsdatenspeicherung, Überwachung der gesamten Behördenkorrespondenz (BSI-Gesetz), etc. –, wäre ansonsten kaum zu bewerkstelligen.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP findet sich ein ganzes Kapitel zur Informationsgesellschaft, von dem Spiegel Online schreibt, es trage “die Handschrift von Menschen, die sich der aktuellen Debatten um die Zukunft des Netzes bewusst sind”. Es wird sich in den nächsten vier Jahren zeigen, wie dies in der Tagespolitik umgesetzt wird.
Erfreulich ist zunächst einmal, dass jedenfalls auf dem Papier die neue Koalition anerkennt, dass die Menschen in Deutschland längst in der Informationsgesellschaft angekommen sind. Sie bekennt sich dazu, diese Lebensrealität positiv zu begleiten. Das wird zwar gewiss nicht dazu führen, dass ab sofort die Herren Schäuble und Co. ihr Gerede vom “Gefahrenraum Internet” einstellen werden, aber der Regierung gehört jetzt mit der FDP ein kleiner Koalitionspartner an, der im Internet vor allem einen neuen Freiheitsraum erkennt. Inwieweit sich die Liberalen gegen die allfälligen Überwachungsforderungen und Regulierungswünsche durchsetzen werden, bleibt nun abzuwarten.
In den konkreteren Passagen des Textes finden sich jedenfalls positive Ansätze. So soll die von der FDP schon in der vergangenen Legislaturperiode geforderte Neuregelung des Haftungsrechts vorangetrieben werden, damit das Betreiben von Foren oder das Zulassen von Kommentaren in Blogs nicht mehr zum unkalkulierbaren Haftungsrisiko wird.
Netzneutralität soll gewährleistet werden, wobei der Vorrang auf einer Selbstregulierung durch den Wettbewerb liegt. Zugleich soll aber genau beobachtet werden, welche Gefahren für den freien Zugang zu Wissen und Diensten entstehen könnten.
E-Government soll gefördert werden. Für die Online-Abwicklung von Behördengängen erforderliche gesetzliche Änderungen sollen vorgenommen werden, wozu etwa Anpassungen im Verwaltungsverfahrensrecht gehören dürften. Dabei soll auf den Datenschutz besonderes Augenmerk gelegt werden. Der umstrittene elektronische Personalausweis soll dankenswerter Weise jedenfalls nicht die ausschließliche Eintrittskarte in die neue Welt des E-Government sein. Hier wird also Raum für sichere Kommunikation jenseits der staatlichen Kontrolle eröffnet.
Die neue Koalition hat ebenso erkannt, dass Datenschutz notwendige Vorauassetzung für das Vertrauen der Menschen in elektronische Kommunikation ist. Das Datenschutzrecht soll überarbeitet werden, insbesondere soll es technikneutral ausgestaltet werden, so dass nicht jede neue Form von Datenverarbeitung oder Datenerhebung für eine Umgehung geltenden Datenschutzrechts genutzt werden kann.
Mit der Stiftung Datenschutz, die von der FDP schon im Wahlkampf gefordert wurde, soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass datenverarbeitende Stellen im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Bereich ein Gütesiegel für datenschutzfreundliche Technik erhalten. So kann Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil werden, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher sich bevorzugt solcher Angebote bedienen, bei denen ein sorgsamer Umgang mit ihren persönlichen Daten gewährleistet ist.
Einer generellen Überwachung des Internetdatenverkehrs erteilt die neue Koalition eine klare Absage. Es ist zu hoffen, dass dies dazu führen wird, auch dort gegenzusteuern, wo bereits heute verdachtsunabhängig überwacht, gespeichert und ausgewertet wird, also insbesondere beim BSI-Gesetz.
Das BSI soll nach dem Koalitionsvertrag für sichere IT-Technik zuständig sein, insbesondere für die Abwehr von IT-Angriffen auf Bundesbehörden. Der Schutz der IT-Infrastrukturen des Bundes ist natürlich notwendig, dabei muss aber die Verhältnismäßigkeit stets gewahrt bleiben. Der Weg, den die alte schwarz-rote Koalition hier eingeschlagen hatte, ist und bleibt falsch. Um die IT des Bundes vor Angriffen zu schützen, ist nach wie vor nicht notwendig, das BSI quasi zur generellen Internet-Überwachungsbehörde zu machen. Vielmehr soll nach dem Koalitionsvertrag die IT-Kompetenz bei der Polizei gestärkt werden. Dies ist auch tatsächlich erforderlich, denn mangelnde IT-Kompetenz ist sicherlich Teil des verfehlten Herangehens an aktuelle Fragestellungen.
Zugleich bekennt sich die neue Koalition dazu, dass Recht und Gesetz im Internet ebenso gelten wie überall sonst. Darin liegt zum Glück eine Abkehr von der absurden Tendenz, eine Art eigenes Internetrecht einführen zu wollen, bei dem dann grundlegende rechtsstaatliche Gewährleistungen über Bord geworfen werden und beispielsweise verdachtsunabhängig flächendeckend Daten erhoben und verarbeitet werden.
Ganz allgemein liegt im neuen Koalitionsvertrag die Hoffnung, dass die “digitale Spaltung” zwischen weiten Teilen der Bevölkerung und Politik überwunden werden kann. Jedenfalls in diesem Bereich ist ein echter Aufbruch in der neuen Bundesregierung zu erwarten.
Aktualisiert am 12. Dezember 2009
Tags:Digitale Welt, Informationsgesellschaft, Koalitionsvertrag, neue Medien, Zukunft des Webs




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